Lebenspartnerschaftsurkunde 🖥

Beschreibung

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält

  • die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor,
  • Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen,
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
  • die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde,
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    (bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Ausweises oder Passes,
    online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren oder die Kopie als Anlage hinzufügen).

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

  • die schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und
  • den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

Andere Personen müssen ihr rechtlichen Interesse nachweisen.

Keine.

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

  • die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht,
  • die Eltern,
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie),
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.  

Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen. Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: Name, Vorname Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft, wenn bekannt Standesamt und Beurkundungsnummer. Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.  

Sie können die Ausstellung auch online beantragen. Dies erfolgt über den nebenstehenden Link.

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10

Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen