Gartenbewässerung

Beschreibung

Gartenwasserzähler / Ermäßigung der Abwassergebühren

Nach § 4 Absatz 5-10 der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeindewerke Wachtberg AöR können Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt wurden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln. Ein Zähler ist vom Eichjahr (z.B. 2021) plus sechs Jahre (in dem Fall bis einschließlich 12/2027) gültig. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Abzugszähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen.

Nach dem fachgerechten Einbau sind die Gemeindewerke umgehend darüber per E-Mail – gemeindewerke@wachtberg.de - mit einem Foto des eingebauten Zählers (Zählernummer sowie Zählwerk müssen zu lesen sein) sowie den Kontaktdaten (Adresse) zu informieren. Kosten fallen keine an. Ab Einbau kann das Gartenwasser genutzt werden.

Der Nachweis über die Gartenwassermengen ist bis zum 15.01. eines jeden Folgejahres geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung ausgeschlossen.

Ob sich die Installation eines Gartenwasserzählers lohnt, können Interessierte auf folgender Seite prüfen: www.bauen.de/rechner/gartenwasserrechner 

Die Ermäßigungsanträge -Abwassergebühren für Gartenwasserzählerbenutzer, Poolbesitzer und Landwirte- für das Jahr 2024 stehen ab Oktober zur Verfügung.

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Gemeindewerke Wachtberg AöR

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Auf dem Kummgraben 5
    PLZ und Ort
    53343 Villip
    Telefon:
    0228 9544183

Zuständige Kontaktpersonen