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Gartenbewässerung
Beschreibung
Gartenwasserzähler / Ermäßigung der Abwassergebühren
Nach § 4 Absatz 5-10 der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeindewerke Wachtberg AöR können Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt wurden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln. Ein Zähler ist vom Eichjahr (z.B. 2021) plus sechs Jahre (in dem Fall bis einschließlich 12/2027) gültig. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Abzugszähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen.
Nach dem fachgerechten Einbau sind die Gemeindewerke umgehend darüber per E-Mail – gemeindewerke@wachtberg.de - mit einem Foto des eingebauten Zählers (Zählernummer sowie Zählwerk müssen zu lesen sein) sowie den Kontaktdaten (Adresse) zu informieren. Kosten fallen keine an. Ab Einbau kann das Gartenwasser genutzt werden.
Der Nachweis über die Gartenwassermengen ist bis zum 15.01. eines jeden Folgejahres geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung ausgeschlossen.
Ob sich die Installation eines Gartenwasserzählers lohnt, können Interessierte auf folgender Seite prüfen: www.bauen.de/rechner/gartenwasserrechner
Die Ermäßigungsanträge -Abwassergebühren für Gartenwasserzählerbenutzer, Poolbesitzer und Landwirte- für das Jahr 2024 stehen ab Oktober zur Verfügung.
Downloads
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Gemeindewerke Wachtberg AöR
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Auf dem Kummgraben 5
- PLZ und Ort
- 53343 Villip
- Telefon:
- 0228 9544183
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Sarah Heesing
- Voller Name:
Sarah Heesing
- Telefon:
- 0228 9544165
- E-Mail:
- sarah.heesing@wachtberg.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Alexandra Klimaczewski
- Voller Name:
Alexandra Klimaczewski
- Telefon:
- 0228 9544147
- E-Mail:
- alexandra.klimaczewski@wachtberg.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Sina Huschka
- Voller Name:
Sina Huschka
- Telefon:
- 0228 9544154
- E-Mail:
- sina.huschka@wachtberg.de
Gartenwasserzähler / Ermäßigung der Abwassergebühren
Nach § 4 Absatz 5-10 der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeindewerke Wachtberg AöR können Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt wurden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln. Ein Zähler ist vom Eichjahr (z.B. 2021) plus sechs Jahre (in dem Fall bis einschließlich 12/2027) gültig. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Abzugszähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen.
Nach dem fachgerechten Einbau sind die Gemeindewerke umgehend darüber per E-Mail – gemeindewerke@wachtberg.de - mit einem Foto des eingebauten Zählers (Zählernummer sowie Zählwerk müssen zu lesen sein) sowie den Kontaktdaten (Adresse) zu informieren. Kosten fallen keine an. Ab Einbau kann das Gartenwasser genutzt werden.
Der Nachweis über die Gartenwassermengen ist bis zum 15.01. eines jeden Folgejahres geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung ausgeschlossen.
Ob sich die Installation eines Gartenwasserzählers lohnt, können Interessierte auf folgender Seite prüfen: www.bauen.de/rechner/gartenwasserrechner
Die Ermäßigungsanträge -Abwassergebühren für Gartenwasserzählerbenutzer, Poolbesitzer und Landwirte- für das Jahr 2024 stehen ab Oktober zur Verfügung.
https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11132/showSarah
Heesing
Alexandra
Klimaczewski
Sina
Huschka