Fischereischein

Beschreibung

Wer im Rhein-Sieg-Kreis fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser kann von den örtlichen Ordnungsbehörden jedoch nur ausgestellt werden, wenn zuvor die Fischerprüfung abgelegt wurde. Den Antrag auf Fischerprüfung können Sie beim Rechts- und Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises stellen.

Bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines (1 Jahr oder 5 Jahre):

  • Prüfungszeugnis
  • Lichtbild
  • Personalausweis

Bei Verlängerungen:

  • Fischereischein (evtl. Lichtbild, falls der alte Fischereischein nicht verlängert werden kann)
  • Prüfungszeugnis/ Personalausweis bei erstmaliger Verlängerung durch die Gemeinde Wachtberg 

Bei erstmaliger Erteilung eines Jugendfischereischeines:

  • unterschriebener Antrag des Erziehungsberechtigten
  • Personalausweis/Reisepass
  • Lichtbild

Bei Verlängerungen:

  • Jugendfischereischein (evtl. Lichtbild)
  • unterschriebener Antrag des Erziehungsberechtigten
  • Personalausweis/Reisepass bei erstmaliger Verlängerung durch die Gemeinde Wachtberg
  • Jahresfischereischein und Verlängerung des Jahresfischereischeins: 16,00 Euro
  • Jugendfischereischein und Verlängerung des Jugendfischereischeins: 8,00 Euro
  • Fünfjahresfischereischein und Verlängerung des Fünfjahresfischereischeins: 48,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen