Bußgeldstelle

Beschreibung

Bevor Sie uns kontaktieren möchten, warten Sie bitte unser vorausgegangenes Anschreiben (z. B. Anhörung, Bußgeldbescheid) ab.

Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Sachbearbeitung finden Sie im Anschreiben/Bescheid. Bitte geben Sie bei Ihrem Anruf immer das Aktenzeichen aus dem Anschreiben/Bescheid an. 

Gegen einen Bußgeldbescheid kann schriftlich Einspruch eingelegt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen