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Reisegewerbe 🖥
Beschreibung
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben 1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht oder 2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Reisepass)
- vollständig ausgefüllter Antrag "Reisegewerbeantrag"
- Biometrisches Passfoto
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9 (Gewerbeamt Gemeinde Wachtberg)
- Vorlage Führungszeugnis Belegart O (Bürgerbüro Gemeinde Wachtberg)
- Auszug aus der Schuldnerkartei (nur noch Online: Vollstreckungsportal.de)
- Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt Sankt Augustin)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Steueramt Gemeinde Wachtberg)
Sollten Sie mit dem Reisegewerbe einen Imbiss oder ähnlichen Speiseausschank betreiben, werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- Gesundheitszeugnis für den Antragsteller und seine Beschäftigten bzw. Nachweis über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 & 2 Infektionsschutzgesetzt (IfSG) zur Ausübung einer Tätigkeit im Umgang mit Lebensmitteln (zwingende Voraussetzung)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie – und Handelskammer (gilt NUR für eine Schankerlaubnis)
Sie können diesen Antrag nur stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Wachtberg gemeldet sind.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich 30 - Bürgerdienste
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- Telefon:
- 0228 95440
- Fax:
- 0228 9544123
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
-
- Name der Einrichtung
Sachgebiet 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Wahlen
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Andrea Streich
- Voller Name:
Andrea Streich
- Telefon:
- 0228 9544131
- E-Mail:
- andrea.streich@wachtberg.de
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben 1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht oder 2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Reisepass)
- vollständig ausgefüllter Antrag "Reisegewerbeantrag"
- Biometrisches Passfoto
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9 (Gewerbeamt Gemeinde Wachtberg)
- Vorlage Führungszeugnis Belegart O (Bürgerbüro Gemeinde Wachtberg)
- Auszug aus der Schuldnerkartei (nur noch Online: Vollstreckungsportal.de)
- Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt Sankt Augustin)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Steueramt Gemeinde Wachtberg)
Sollten Sie mit dem Reisegewerbe einen Imbiss oder ähnlichen Speiseausschank betreiben, werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- Gesundheitszeugnis für den Antragsteller und seine Beschäftigten bzw. Nachweis über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 & 2 Infektionsschutzgesetzt (IfSG) zur Ausübung einer Tätigkeit im Umgang mit Lebensmitteln (zwingende Voraussetzung)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie – und Handelskammer (gilt NUR für eine Schankerlaubnis)
Andrea
Streich
U2
Andrea
Streich
U2
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben 1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht oder 2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
§ 55 bis § 55c Gewerbeordnung (GewO)
§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
§ 15 Gewerbeordnung (GewO)
§ 2 Abs. 1 Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
Gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Reisepass)
- vollständig ausgefüllter Antrag "Reisegewerbeantrag"
- Biometrisches Passfoto
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9 (Gewerbeamt Gemeinde Wachtberg)
- Vorlage Führungszeugnis Belegart O (Bürgerbüro Gemeinde Wachtberg)
- Auszug aus der Schuldnerkartei (nur noch Online: Vollstreckungsportal.de)
- Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt Sankt Augustin)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Steueramt Gemeinde Wachtberg)
Sollten Sie mit dem Reisegewerbe einen Imbiss oder ähnlichen Speiseausschank betreiben, werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- Gesundheitszeugnis für den Antragsteller und seine Beschäftigten bzw. Nachweis über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 & 2 Infektionsschutzgesetzt (IfSG) zur Ausübung einer Tätigkeit im Umgang mit Lebensmitteln (zwingende Voraussetzung)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie – und Handelskammer (gilt NUR für eine Schankerlaubnis)
Sie können diesen Antrag nur stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Wachtberg gemeldet sind.
https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11176/show