Wohngeld 🖥

Beschreibung

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Zum 01. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mhkbg.nrw//themen/bau/wohnen/wohngeld  (allgemeine Infos, Anträge etc.)

Über den Wohngeldrechner des Landes NRW können Sie online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnen und anschließend auch den Wohngeldantrag stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Sacharbeitern.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

  • Name der Einrichtung

    Fachbereich 50 - Soziales

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Rathausstraße 34
    PLZ und Ort
    53343 Wachtberg
  • Name der Einrichtung

    Sachgebiet 50 - Soziales

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Rathausstraße 34
    PLZ und Ort
    53343 Wachtberg

Zuständige Kontaktpersonen