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Wohngeld 🖥
Beschreibung
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Zum 01. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mhkbg.nrw//themen/bau/wohnen/wohngeld (allgemeine Infos, Anträge etc.)
Über den Wohngeldrechner des Landes NRW können Sie online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnen und anschließend auch den Wohngeldantrag stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Sacharbeitern.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich 50 - Soziales
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
-
- Name der Einrichtung
Sachgebiet 50 - Soziales
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Sarah Banaski
- Voller Name:
Sarah Banaski
- Telefon:
- 0228 9544156
- E-Mail:
- sarah.banaski@wachtberg.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Sabine Rekibi
- Voller Name:
Sabine Rekibi
- Telefon:
- 0228 9544239
- E-Mail:
- sabine.rekibi@wachtberg.de
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Zum 01. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mhkbg.nrw//themen/bau/wohnen/wohngeld (allgemeine Infos, Anträge etc.)
Über den Wohngeldrechner des Landes NRW können Sie online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnen und anschließend auch den Wohngeldantrag stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Sacharbeitern.
https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11191/showSarah
Banaski
10
Sabine
Rekibi
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Sarah
Banaski
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Sabine
Rekibi
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Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Zum 01. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mhkbg.nrw//themen/bau/wohnen/wohngeld (allgemeine Infos, Anträge etc.)
Über den Wohngeldrechner des Landes NRW können Sie online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnen und anschließend auch den Wohngeldantrag stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Sacharbeitern.
https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11191/show