Vergnügungssteuer

Kurzbeschreibung

Beschreibung

Die Gemeinde Wachtberg erhebt aufgrund der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer eine Steuer auf das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Geräten.  Die Höhe der Steuer ergibt sich aus §7 dieser Satzung.

  • Vergnügungssteuererklärung
  • Anlage zur Vergnügungssteuererklärung
  • Zählwerksausdrucke

Die Erklärung ist im Original bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen. 

Bitte reichen Sie die ausgefüllten Erklärung(en) bei der Gemeinde Wachtberg ein. Die zusammenfassende Berechnung der Steuer erfolgt auf den eingereichten Erklärung(en). Nach Prüfung dieser wird Ihnen ein Steuerbescheid der Finanzverwaltung zugeschickt. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen