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Vergnügungssteuer
Beschreibung
Die Gemeinde Wachtberg erhebt aufgrund der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer eine Steuer auf das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Geräten. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus §7 dieser Satzung.
- Vergnügungssteuererklärung
- Anlage zur Vergnügungssteuererklärung
- Zählwerksausdrucke
Die Erklärung ist im Original bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen.
Bitte reichen Sie die ausgefüllten Erklärung(en) bei der Gemeinde Wachtberg ein. Die zusammenfassende Berechnung der Steuer erfolgt auf den eingereichten Erklärung(en). Nach Prüfung dieser wird Ihnen ein Steuerbescheid der Finanzverwaltung zugeschickt.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich 20 - Finanzen und Kasse
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- Telefon:
- 0228 95440
- Fax:
- 0228 9544123
-
- Name der Einrichtung
Sachgebiet 20 - Finanzen
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Petra Holenfelder
- Voller Name:
Petra Holenfelder
- Telefon:
- 0228 9544140
- E-Mail:
- petra.holenfelder@wachtberg.de
Die Gemeinde Wachtberg erhebt aufgrund der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer eine Steuer auf das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Geräten. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus §7 dieser Satzung.
- Vergnügungssteuererklärung
- Anlage zur Vergnügungssteuererklärung
- Zählwerksausdrucke
Petra
Holenfelder
105
Petra
Holenfelder
105
Die Gemeinde Wachtberg erhebt aufgrund der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer eine Steuer auf das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Geräten. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus §7 dieser Satzung.
- Vergnügungssteuererklärung
- Anlage zur Vergnügungssteuererklärung
- Zählwerksausdrucke
Bitte reichen Sie die ausgefüllten Erklärung(en) bei der Gemeinde Wachtberg ein. Die zusammenfassende Berechnung der Steuer erfolgt auf den eingereichten Erklärung(en). Nach Prüfung dieser wird Ihnen ein Steuerbescheid der Finanzverwaltung zugeschickt.
Die Erklärung ist im Original bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen.
https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11194/show