Vergnügungssteuer

Beschreibung

Die Gemeinde Wachtberg erhebt aufgrund der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer eine Steuer auf das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Geräten.  Die Höhe der Steuer ergibt sich aus §7 dieser Satzung.

  • Vergnügungssteuererklärung
  • Anlage zur Vergnügungssteuererklärung
  • Zählwerksausdrucke

Die Erklärung ist im Original bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen. 

Bitte reichen Sie die ausgefüllten Erklärung(en) bei der Gemeinde Wachtberg ein. Die zusammenfassende Berechnung der Steuer erfolgt auf den eingereichten Erklärung(en). Nach Prüfung dieser wird Ihnen ein Steuerbescheid der Finanzverwaltung zugeschickt. 

Zuständige Einrichtungen

  • Name der Einrichtung

    Fachbereich 20 - Finanzen und Kasse

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Rathausstraße 34
    PLZ und Ort
    53343 Wachtberg
    Telefon:
    0228 95440
    Fax:
    0228 9544123
  • Name der Einrichtung

    Sachgebiet 20 - Finanzen

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Rathausstraße 34
    PLZ und Ort
    53343 Wachtberg

Zuständige Kontaktpersonen