Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe eine Mieterin oder ein Mieter nachweisen kann, dass sie oder er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.

Zur Antragstellung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit man einen Wohnberechtigungsschein erhält. Zum Beispiel dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Kriterien sind je nach Bundesland unterschiedlich. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur den Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde.

Für die Dauer ihres Mietverhältnisses bleiben die Mieterinnen und Mieter nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Wohnberechtigungsschein beinhaltet auch die Bereitstellung einer angemessenen Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (wie die von behinderten Personen).
 
 Wohnberechtigungsbescheinigungen sind beim Rhein-Sieg-Kreis zu beantragen (wohnungsbindung@rhein-sieg-kreis.de).

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Sachgebiet 50 - Soziales

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Rathausstraße 34
    PLZ und Ort
    53343 Wachtberg