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Plakatiererlaubnis 🖥
Beschreibung
Das Aufhängen von Plakaten stellt eine Sondernutzung dar, wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen mit diesen für etwas werben wollen und dies über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Gemeinde Wachtberg. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Nutzen Sie für die Beantragung gerne den Onlinedienst oder füllen Sie den Vordruck aus und lassen diesen dem Fachbereich 30 zukommen.
§4 Abs. 3 Straßenordnung
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Antrag auf Erteilung einer Plakatiererlaubnis
14 Tage vor dem Plakatierungszeitraum
1-7 Tage
Der Veranstalter stellt den Antrag bei der Gemeinde. Der Sachbearbeiter prüft, ob es zu kolidierenden Plakatierungen kommen könnte und stellt ggf. die Erlaubnis aus.
Kaution i.H.v. 100,00 €
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich 30 - Bürgerdienste
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- Telefon:
- 0228 95440
- Fax:
- 0228 9544123
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
-
- Name der Einrichtung
Sachgebiet 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Wahlen
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
Das Aufhängen von Plakaten stellt eine Sondernutzung dar, wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen mit diesen für etwas werben wollen und dies über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Gemeinde Wachtberg. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Nutzen Sie für die Beantragung gerne den Onlinedienst oder füllen Sie den Vordruck aus und lassen diesen dem Fachbereich 30 zukommen.
Antrag auf Erteilung einer Plakatiererlaubnis
Kaution i.H.v. 100,00 €
Plakatierung, Anbringung von Plakaten https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11210/showDas Aufhängen von Plakaten stellt eine Sondernutzung dar, wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen mit diesen für etwas werben wollen und dies über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Gemeinde Wachtberg. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Nutzen Sie für die Beantragung gerne den Onlinedienst oder füllen Sie den Vordruck aus und lassen diesen dem Fachbereich 30 zukommen.
§4 Abs. 3 Straßenordnung
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Antrag auf Erteilung einer Plakatiererlaubnis
Der Veranstalter stellt den Antrag bei der Gemeinde. Der Sachbearbeiter prüft, ob es zu kolidierenden Plakatierungen kommen könnte und stellt ggf. die Erlaubnis aus.
1-7 Tage
14 Tage vor dem Plakatierungszeitraum
https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11210/show