Plakatiererlaubnis 🖥

Beschreibung

Das Aufhängen von Plakaten stellt eine Sondernutzung dar, wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen mit diesen für etwas werben wollen und dies über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Gemeinde Wachtberg. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

Nutzen Sie für die Beantragung gerne den Onlinedienst oder füllen Sie den Vordruck aus und lassen diesen dem Fachbereich 30 zukommen. 

§4 Abs. 3 Straßenordnung

§ 46 Straßenverkehrsordnung 

Antrag auf Erteilung einer Plakatiererlaubnis

14 Tage vor dem Plakatierungszeitraum

Der Veranstalter stellt den Antrag bei der Gemeinde. Der Sachbearbeiter prüft, ob es zu kolidierenden Plakatierungen kommen könnte und stellt ggf. die Erlaubnis aus.

Kaution i.H.v. 100,00 €

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen