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Führungszeugnis 🖥
Beschreibung
Jedem Bürger ab dem 14. Lebensjahr kann auf Antrag ein Führungszeugnis ausgestellt werden. Die Meldebehörde leitet den Antrag zur Bearbeitung an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Von dort wird das Führungszeugnis dem Bürger oder einer Behörde direkt zugestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Sacharbeitern.
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
- Angabe des Verwendungszwecks
- Beim Behördenführungszeugnis: genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt wird, ggf. das dortige Aktenzeichen
- Für ein erweitertes Führungszeugnis: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen aus § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
Für Beantragung eines Führungszeugnis beträgt die Gebühr 13,00 Euro. Sie können die Gebühren im Bürgerbüro bar oder mit der EC-Karte bezahlen.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich 30 - Bürgerdienste
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- Telefon:
- 0228 95440
- Fax:
- 0228 9544123
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
-
- Name der Einrichtung
Sachgebiet 33 - Bürgerbüro und Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Bürgerbüro
- Voller Name:
Bürgerbüro
- Telefon:
- 0228 9544200
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
Jedem Bürger ab dem 14. Lebensjahr kann auf Antrag ein Führungszeugnis ausgestellt werden. Die Meldebehörde leitet den Antrag zur Bearbeitung an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Von dort wird das Führungszeugnis dem Bürger oder einer Behörde direkt zugestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Sacharbeitern.
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
- Angabe des Verwendungszwecks
- Beim Behördenführungszeugnis: genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt wird, ggf. das dortige Aktenzeichen
- Für ein erweitertes Führungszeugnis: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen aus § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
Für Beantragung eines Führungszeugnis beträgt die Gebühr 13,00 Euro. Sie können die Gebühren im Bürgerbüro bar oder mit der EC-Karte bezahlen.
https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11218/showBürgerbüro
Bürgerbüro
Jedem Bürger ab dem 14. Lebensjahr kann auf Antrag ein Führungszeugnis ausgestellt werden. Die Meldebehörde leitet den Antrag zur Bearbeitung an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Von dort wird das Führungszeugnis dem Bürger oder einer Behörde direkt zugestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Sacharbeitern.
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
- Angabe des Verwendungszwecks
- Beim Behördenführungszeugnis: genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt wird, ggf. das dortige Aktenzeichen
- Für ein erweitertes Führungszeugnis: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen aus § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen