Führungszeugnis 🖥

Beschreibung

Jedem Bürger ab dem 14. Lebensjahr kann auf Antrag ein Führungszeugnis ausgestellt werden. Die Meldebehörde leitet den Antrag zur Bearbeitung an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Von dort wird das Führungszeugnis dem Bürger oder einer Behörde direkt zugestellt.  

Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Sacharbeitern.

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
  • Angabe des Verwendungszwecks
  • Beim Behördenführungszeugnis: genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt wird, ggf. das dortige Aktenzeichen
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen aus § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen

Für Beantragung eines Führungszeugnis beträgt die Gebühr 13,00 Euro. Sie können die Gebühren im Bürgerbüro bar oder mit der EC-Karte bezahlen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen