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Schiedspersonen
Beschreibung
Zu den Aufgaben der Schiedspersonen gehört die Schlichtung in Privatklagesachen wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Betroffene Personen können sich erst dann mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie vorher versucht haben, sich unter Beteiligung einer Schiedsperson mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu versöhnen. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben.
Aufgabe der Schiedsperson ist es, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und so den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt ist unbürokratisch und kostengünstig.
Infos zum Thema "Außergerichtliche Streitschlichtung" unter www.streitschlichtung.nrw.de.
Die in Wachtberg zuständigen Schiedspersonen finden Sie in der Rubrik Rathaus & Politik - Schiedspersonen
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich 30 - Bürgerdienste
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- Telefon:
- 0228 95440
- Fax:
- 0228 9544123
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
Weiterführende Links
Zu den Aufgaben der Schiedspersonen gehört die Schlichtung in Privatklagesachen wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Betroffene Personen können sich erst dann mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie vorher versucht haben, sich unter Beteiligung einer Schiedsperson mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu versöhnen. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben.
Aufgabe der Schiedsperson ist es, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und so den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt ist unbürokratisch und kostengünstig.
Infos zum Thema "Außergerichtliche Streitschlichtung" unter www.streitschlichtung.nrw.de.
Die in Wachtberg zuständigen Schiedspersonen finden Sie in der Rubrik Rathaus & Politik - Schiedspersonen
https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11237/showZu den Aufgaben der Schiedspersonen gehört die Schlichtung in Privatklagesachen wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Betroffene Personen können sich erst dann mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie vorher versucht haben, sich unter Beteiligung einer Schiedsperson mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu versöhnen. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben.
Aufgabe der Schiedsperson ist es, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und so den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt ist unbürokratisch und kostengünstig.
Infos zum Thema "Außergerichtliche Streitschlichtung" unter www.streitschlichtung.nrw.de.
Die in Wachtberg zuständigen Schiedspersonen finden Sie in der Rubrik Rathaus & Politik - Schiedspersonen
https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11237/show