Vaterschaftsanerkennungen

Beschreibung

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann im Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. 

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

§ 44 Personenstandsgesetz (PStG)
§1594 bis §1598 BGB , § 1599 BGB

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen