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Vaterschaftsanerkennungen
Beschreibung
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann im Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
§ 44 Personenstandsgesetz (PStG)
§1594 bis §1598 BGB , § 1599 BGB
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich 30 - Bürgerdienste
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- Telefon:
- 0228 95440
- Fax:
- 0228 9544123
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
-
- Name der Einrichtung
Sachgebiet 33 - Bürgerbüro und Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Gabi Hüffel
- Voller Name:
Gabi Hüffel
- Position:
- Sachgebietsleitung
- Telefon:
- 0228 9544212
- E-Mail:
- gabi.hueffel@wachtberg.de
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann im Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.
Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11250/showGabi
Hüffel
Sachgebietsleitung
3
Gabi
Hüffel
Sachgebietsleitung
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Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann im Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
§ 44 Personenstandsgesetz (PStG)
§1594 bis §1598 BGB , § 1599 BGB
- gültiger Personalausweis oder Reisepass