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Beglaubigungen
Beschreibung
Im Bürgerbüro können Sie Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen unter anderem Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse oder Ausweise für Abschlussprüfungen in Gesundheitsfachberufen.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Dokumente, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne in den Bürgerbüros erfragen.
§§ 33 und 34 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (VwVfG NRW)
- Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstücks
- Bei Schriftstücken in fremder Sprache im Allgemeinen eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. Die Übersetzung muss mit der Abschrift oder Fotokopie vom Dolmetscher fest verbunden werden; die Verbindungsstellen sind mit dem Siegel des Dolmetschers zu versehen
- Für Unterschriftsbeglaubigungen ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers/der Antragstellerin, sowie der Personalausweis oder Pass erforderlich
- ggf. Nachweise über die Gebührenbefreiung (z.B. Leistungsempfänger)
3,00 € pro Beglaubigung
0,50 € pro Kopie
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich 30 - Bürgerdienste
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- Telefon:
- 0228 95440
- Fax:
- 0228 9544123
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
-
- Name der Einrichtung
Sachgebiet 33 - Bürgerbüro und Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Bürgerbüro
- Voller Name:
Bürgerbüro
- Telefon:
- 0228 9544200
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
Im Bürgerbüro können Sie Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen unter anderem Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse oder Ausweise für Abschlussprüfungen in Gesundheitsfachberufen.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Dokumente, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne in den Bürgerbüros erfragen.
- Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstücks
- Bei Schriftstücken in fremder Sprache im Allgemeinen eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. Die Übersetzung muss mit der Abschrift oder Fotokopie vom Dolmetscher fest verbunden werden; die Verbindungsstellen sind mit dem Siegel des Dolmetschers zu versehen
- Für Unterschriftsbeglaubigungen ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers/der Antragstellerin, sowie der Personalausweis oder Pass erforderlich
- ggf. Nachweise über die Gebührenbefreiung (z.B. Leistungsempfänger)
3,00 € pro Beglaubigung
0,50 € pro Kopie
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Im Bürgerbüro können Sie Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen unter anderem Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse oder Ausweise für Abschlussprüfungen in Gesundheitsfachberufen.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Dokumente, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne in den Bürgerbüros erfragen.
§§ 33 und 34 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (VwVfG NRW)
- Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstücks
- Bei Schriftstücken in fremder Sprache im Allgemeinen eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. Die Übersetzung muss mit der Abschrift oder Fotokopie vom Dolmetscher fest verbunden werden; die Verbindungsstellen sind mit dem Siegel des Dolmetschers zu versehen
- Für Unterschriftsbeglaubigungen ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers/der Antragstellerin, sowie der Personalausweis oder Pass erforderlich
- ggf. Nachweise über die Gebührenbefreiung (z.B. Leistungsempfänger)