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Einbürgerungen
Beschreibung
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung bei der Gemeinde Wachtberg stellen. Die Entscheidung wird durch den Rhein-Sieg-Keis getroffen.
Anträge auf Einbürgerungen werden in der Gemeinde gestellt, in der die antragstellende Person Ihren Hauptwohnsitz hat. In der Gemeinde Wachtberg liegt die Zuständigkeit für Einbürgerungen beim Ordnungsamt. Einbürgerungsanträge werden dem Rhein-Sieg-Kreis zur Entscheidung vorgelegt. Verschiedene gesetzliche Grundlagen sind maßgebend.
Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erhalten die Einbürgerungsbewerberinnen/ Einbürgerungsbewerber in einem Informationsgespräch die Antragsunterlagen. Ihnen wird detailliert erklärt, welche Unterlagen sie ihrem Einbürgerungsantrag beizufügen haben.
• § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz
• § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz
• § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich 30 - Bürgerdienste
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- Telefon:
- 0228 95440
- Fax:
- 0228 9544123
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
-
- Name der Einrichtung
Sachgebiet 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Wahlen
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Andrea Streich
- Voller Name:
Andrea Streich
- Telefon:
- 0228 9544131
- E-Mail:
- andrea.streich@wachtberg.de
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung bei der Gemeinde Wachtberg stellen. Die Entscheidung wird durch den Rhein-Sieg-Keis getroffen.
Anträge auf Einbürgerungen werden in der Gemeinde gestellt, in der die antragstellende Person Ihren Hauptwohnsitz hat. In der Gemeinde Wachtberg liegt die Zuständigkeit für Einbürgerungen beim Ordnungsamt. Einbürgerungsanträge werden dem Rhein-Sieg-Kreis zur Entscheidung vorgelegt. Verschiedene gesetzliche Grundlagen sind maßgebend.
Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erhalten die Einbürgerungsbewerberinnen/ Einbürgerungsbewerber in einem Informationsgespräch die Antragsunterlagen. Ihnen wird detailliert erklärt, welche Unterlagen sie ihrem Einbürgerungsantrag beizufügen haben.
Andrea
Streich
U2
Andrea
Streich
U2
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung bei der Gemeinde Wachtberg stellen. Die Entscheidung wird durch den Rhein-Sieg-Keis getroffen.
Anträge auf Einbürgerungen werden in der Gemeinde gestellt, in der die antragstellende Person Ihren Hauptwohnsitz hat. In der Gemeinde Wachtberg liegt die Zuständigkeit für Einbürgerungen beim Ordnungsamt. Einbürgerungsanträge werden dem Rhein-Sieg-Kreis zur Entscheidung vorgelegt. Verschiedene gesetzliche Grundlagen sind maßgebend.
Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erhalten die Einbürgerungsbewerberinnen/ Einbürgerungsbewerber in einem Informationsgespräch die Antragsunterlagen. Ihnen wird detailliert erklärt, welche Unterlagen sie ihrem Einbürgerungsantrag beizufügen haben.
• § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz
• § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz
• § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz