Einbürgerungen

Beschreibung

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung bei der Gemeinde Wachtberg stellen. Die Entscheidung wird durch den Rhein-Sieg-Keis getroffen.

Anträge auf Einbürgerungen werden in der Gemeinde gestellt, in der die antragstellende Person Ihren Hauptwohnsitz hat. In der Gemeinde Wachtberg liegt die Zuständigkeit für Einbürgerungen beim Ordnungsamt. Einbürgerungsanträge werden dem Rhein-Sieg-Kreis zur Entscheidung vorgelegt. Verschiedene gesetzliche Grundlagen sind maßgebend.

Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erhalten die Einbürgerungsbewerberinnen/ Einbürgerungsbewerber in einem Informationsgespräch die Antragsunterlagen. Ihnen wird detailliert erklärt, welche Unterlagen sie ihrem Einbürgerungsantrag beizufügen haben.

•    § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz
•    § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz
•    § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen