Winterdienst

Beschreibung

In der Zeit von Anfang November bis Ende März ist der Baubetriebshof der Gemeinde Wachtberg innerhalb der einzelnen Ortschaften für den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen zuständig. Für den Winterdienst auf den Kreis- und Landstraßen, auch innerhalb der Ortsdurchfahrten, ist der Landesbetrieb Straßenbau zuständig.

In den Wachtberger Ortschaften erfolgt ein eingeschränkter Winterdienst. Das heißt, dass nicht alle Straßen zu Beginn des allgemeinen Tagesverkehrs bis 07.00 Uhr geräumt bzw. gestreut sind. Der Winterdienst für den Fahrverkehr beschränkt sich zunächst auf Straßen mit besonderer Bedeutung für den Fahrzeugverkehr. Die weiteren Straßen werden im Anschluss mit einer nachrangigen Priorität geräumt bzw. gestreut.

Es wird daher an alle Fahrzeughalter appelliert, ihre Fahrzeuge entlang öffentlicher Straßen so abzustellen, dass der Winterdienst ungehindert passieren kann. Oft reicht eine einzige Engstelle aus, um den Winterdienst in einer Straße unmöglich zu machen.

Der Winterdienst wird durch den Baubetriebshof während des allgemeinen Tagesverkehrs, werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr und sonn- und feiertags von 09.00 bis 20.00 durchgeführt. Außerhalb dieser Zeiten, d.h. in den späten Abendstunden und nachts wird durch den Baubetriebshof kein Räum- und Streudienst erbracht.

Die Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf den Gehwegen zu den Zeiten des allgemeinen Tagesverkehrs (d.h. morgens bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr müssen die Gehwege geräumt bzw. gestreut sein) obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an den Gehweg grenzt oder von dort erschlossen ist.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen