Meldebescheinigung - Erweitert

Beschreibung

Die erweiterte Meldebescheinigung dient zum Zwecke der Eheschließung, zur Vorlage bei einer Botschaft oder bei einem Konsulat.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält:
•    Familienname
•    Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens

Zusätzlich können Sie folgende Daten auswählen, welche auf der erweiterten Meldebescheinigung angedruckt werden sollen:
•    Frühere Namen
•    Doktorgrad
•    Ordensname, Künstlername
•    Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
•    Geschlecht
•    Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
•    Derzeitige Staatsangehörigkeiten
•    Rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
•    Derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde
•    Einzugsdatum, Auszugsdatum
•    Familienstand
•    Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
•    Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)
•    Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Vorlage eines Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) ist notwendig. Sollte eine schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes vorgelegt werden.

Sie können bei der Gemeinde Wachtberg eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Wachtberg gemeldet ist. Sollten Sie aus Wachtberg verzogen sein, ist die Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung nur bei persönlicher Vorsprache möglich.

Für eine erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 9,00 € erhoben.

Zuständige Einrichtungen