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Melderegisterauskunft - Einfach
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. Derzeitige Anschriften
5. Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Ob Ihnen eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde Wachtberg. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Gemeinde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen Person erwachsen kann.
§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können, das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift. Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben. Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich 30 - Bürgerdienste
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- Telefon:
- 0228 95440
- Fax:
- 0228 9544123
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
-
- Name der Einrichtung
Sachgebiet 33 - Bürgerbüro und Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. Derzeitige Anschriften
5. Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Ob Ihnen eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde Wachtberg. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Gemeinde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen Person erwachsen kann.
§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können, das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift. Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben. Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14260/show