Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Personalausweis
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen. Der Personalausweis kann auf freiwilliger Basis für alle Kinder ab der Geburt ausgestellt werden.
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss wegen der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich im Bürgerbüro vorsprechen. Bei Personen unter 16 Jahren ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Mindestens ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) sollte bei der Antragstellung in Begleitung der unter 16-jährigen Person anwesend sein.
Im Zuge der Beantragung erhalten Sie einen PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion.
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.
Sofern diese Funktion in Ihrem Ausweis deaktiviert ist und Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Sie den Online-Ausweis kostenfrei im Bürgerbüro aktivieren lassen. Sie setzen dort Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN und bekommen das Sperrkennwort für Ihren Online-Ausweis von der Behörde mitgeteilt.
Erst mit Ihrer eigenen PIN wird Ihr Online-Ausweis technisch einsatzbereit und kann für das Online-Ausweisen verwendet werden.
Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Sacharbeitern.
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes in NRW
- bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- aktuelles digitales biometrisches Lichtbild*
- bei Beantragung nach Eheschließung oder Einbürgerung: Heirats- bzw. Einbürgerungsurkunde
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:
- Es genügt, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht sowie der Ausweis vorlegt wird.
- Wenn ein Elternteil verstorben ist und dies im Melderegister noch nicht vermerkt ist, muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
- Wenn die Ehe geschieden ist und kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, ist der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) mitzubringen.
- Bei ledigen Elternteilen muss eine Negativbescheinigung des Jugendamtes vorgelegt werden.
- Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, muss die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss mitgebracht werden.
*Serviceangebot im Bürgerbüro: Passfotos direkt im Rathaus machen
Sie brauchen einen neuen Personalausweis? Sie möchten verreisen und benötigen einen Reisepass? Aber Sie haben noch kein dafür erforderliches biometrisches Passfoto? Kein Problem, Sie können im Wachtberger Rathaus an einem Automaten selbst diese Aufnahme einfach und schnell vor der Beantragung des neuen Ausweisdokumentes fertigen.
Zusätzlich verfügt das Bürgerbüro der Gemeinde Wachtberg auch über eine Handkamera, die es erleichtert, biometrische Aufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu fertigen. Diese Kamera macht in der Standardeinstellung Lichtbilder ohne Blitz – so können auch Menschen mit Epilepsie und anderen neuronalen Erkrankungen fotografiert werden.
Kosten: 6,00 €
ca. 3 Wochen
Digitales Passbild für die Beantragung eines Personalausweises
Für die Beantragung eines Personalausweises wird ein digitales, biometrisches Passbild benötigt. Dieses kann entweder am Self-Service-Terminal im Rathaus oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellt werden.
Zertifizierte Anbieter nutzen eine sichere Cloud-Lösung, über die das Passbild direkt und ohne Medienbruch an die zuständige Behörde übermittelt wird. Eine Übersicht teilnehmender Fotofachgeschäfte finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten von Passbilder & Fotografen in Ihrer Nähe | alfo.Passbild oder Passbilder & Fotografen in Ihrer Nähe | alfo.Passbild.
Nach der Aufnahme erhalten Sie vom Fotodienstleister einen Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code). Dieser dient in der Behörde zum Abruf Ihres digitalen Passbildes. Die gespeicherten Bilder können bundesweit innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehrfach verwendet werden. Sollte Ihnen der Code verloren gehen, wenden Sie sich bitte erneut an den Fotodienstleister.
persönliches Erscheinen + s. erforderliche Unterlagen
- für Personen unter 24 Jahren (6-jährige Gültigkeit): 27,60 Euro
- für Personen über 24 Jahren (10-jährige Gültigkeit): 46,00 Euro
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Sie können die Gebühren im Bürgerbüro bar oder mit der EC-Karte bezahlen.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich 30 - Bürgerdienste
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- Telefon:
- 0228 95440
- Fax:
- 0228 9544123
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
-
- Name der Einrichtung
Sachgebiet 33 - Bürgerbüro und Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonBürgerbüro
- Voller Name:
-
Bürgerbüro
- Telefon:
- 0228 9544200
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen. Der Personalausweis kann auf freiwilliger Basis für alle Kinder ab der Geburt ausgestellt werden.
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss wegen der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich im Bürgerbüro vorsprechen. Bei Personen unter 16 Jahren ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Mindestens ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) sollte bei der Antragstellung in Begleitung der unter 16-jährigen Person anwesend sein.
Im Zuge der Beantragung erhalten Sie einen PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion.
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.
Sofern diese Funktion in Ihrem Ausweis deaktiviert ist und Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Sie den Online-Ausweis kostenfrei im Bürgerbüro aktivieren lassen. Sie setzen dort Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN und bekommen das Sperrkennwort für Ihren Online-Ausweis von der Behörde mitgeteilt.
Erst mit Ihrer eigenen PIN wird Ihr Online-Ausweis technisch einsatzbereit und kann für das Online-Ausweisen verwendet werden.
Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Sacharbeitern.
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes in NRW
- bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- aktuelles digitales biometrisches Lichtbild*
- bei Beantragung nach Eheschließung oder Einbürgerung: Heirats- bzw. Einbürgerungsurkunde
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:
- Es genügt, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht sowie der Ausweis vorlegt wird.
- Wenn ein Elternteil verstorben ist und dies im Melderegister noch nicht vermerkt ist, muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
- Wenn die Ehe geschieden ist und kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, ist der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) mitzubringen.
- Bei ledigen Elternteilen muss eine Negativbescheinigung des Jugendamtes vorgelegt werden.
- Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, muss die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss mitgebracht werden.
*Serviceangebot im Bürgerbüro: Passfotos direkt im Rathaus machen
Sie brauchen einen neuen Personalausweis? Sie möchten verreisen und benötigen einen Reisepass? Aber Sie haben noch kein dafür erforderliches biometrisches Passfoto? Kein Problem, Sie können im Wachtberger Rathaus an einem Automaten selbst diese Aufnahme einfach und schnell vor der Beantragung des neuen Ausweisdokumentes fertigen.
Zusätzlich verfügt das Bürgerbüro der Gemeinde Wachtberg auch über eine Handkamera, die es erleichtert, biometrische Aufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu fertigen. Diese Kamera macht in der Standardeinstellung Lichtbilder ohne Blitz – so können auch Menschen mit Epilepsie und anderen neuronalen Erkrankungen fotografiert werden.
Kosten: 6,00 €
persönliches Erscheinen + s. erforderliche Unterlagen
ca. 3 Wochen
Digitales Passbild für die Beantragung eines Personalausweises
Für die Beantragung eines Personalausweises wird ein digitales, biometrisches Passbild benötigt. Dieses kann entweder am Self-Service-Terminal im Rathaus oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellt werden.
Zertifizierte Anbieter nutzen eine sichere Cloud-Lösung, über die das Passbild direkt und ohne Medienbruch an die zuständige Behörde übermittelt wird. Eine Übersicht teilnehmender Fotofachgeschäfte finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten von Passbilder & Fotografen in Ihrer Nähe | alfo.Passbild oder Passbilder & Fotografen in Ihrer Nähe | alfo.Passbild.
Nach der Aufnahme erhalten Sie vom Fotodienstleister einen Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code). Dieser dient in der Behörde zum Abruf Ihres digitalen Passbildes. Die gespeicherten Bilder können bundesweit innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehrfach verwendet werden. Sollte Ihnen der Code verloren gehen, wenden Sie sich bitte erneut an den Fotodienstleister.
https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11255/show