Personalausweis

Beschreibung

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen. Der Personalausweis kann auf freiwilliger Basis für alle Kinder ab der Geburt ausgestellt werden.

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss wegen der notwendigen Unterschrift und einer eventuellen Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich im Bürgerbüro vorsprechen. Bei Personen unter 16 Jahren ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Mindestens ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei der Antragstellung in Begleitung der unter 16-jährigen Person anwesend sein.

Nach der Beantragung erhalten Sie durch die Bundesdruckerei einen PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion. Dies ist auch die Benachrichtigung, dass Ihr Personalausweis abholbereit ist. Ein gesondertes Schreiben des Bürgerbüros erfolgt hierzu nicht. 

Der Personalausweis kann erst ausgehändigt werden, wenn Ihnen auch der PIN-Brief vorliegt.

Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.

Sofern diese Funktion in Ihrem Ausweis deaktiviert ist und Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Sie den Online-Ausweis kostenfrei im Bürgerbüro aktivieren lassen. Sie setzen dort Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN und bekommen das Sperrkennwort für Ihren Online-Ausweis von der Behörde mitgeteilt.

Erst mit Ihrer eigenen PIN wird Ihr Online-Ausweis technisch einsatzbereit und kann für das Online-Ausweisen verwendet werden.

Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Sacharbeitern.

Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes in NRW

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild*
  • bei Beantragung nach Eheschließung oder Einbürgerung: Heirats- bzw. Einbürgerungsurkunde

Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:

  • Es genügt, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht sowie der Ausweis vorlegt wird. 
  • Wenn ein Elternteil verstorben ist und dies im Melderegister noch nicht vermerkt ist, muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
  • Wenn die Ehe geschieden ist und kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, ist der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) mitzubringen.
  • Bei ledigen Elternteilen muss eine Negativbescheinigung des Jugendamtes vorgelegt werden.
  • Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, muss die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss mitgebracht werden.

*Serviceangebot im Bürgerbüro: Passfotos direkt im Rathaus machen 

Sie brauchen einen neuen Personalausweis? Sie möchten verreisen und benötigen einen Reisepass? Aber Sie haben noch kein dafür erforderliches biometrisches Passfoto? Den Weg zum Fotostudio können Sie sich sparen, denn im Wachtberger Rathaus steht ein Automat, der genau solche Fotos macht. 

Kosten: 8,00 €

ca. 3 Wochen

persönliches Erscheinen + s. erforderliche Unterlagen

  • für Personen unter 24 Jahren (6-jährige Gültigkeit): 22,80 Euro
  • für Personen über 24 Jahren (10-jährige Gültigkeit): 37,00 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Sie können die Gebühren im Bürgerbüro bar oder mit der EC-Karte bezahlen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen