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Meldebescheinigung – Einfach
Beschreibung
Sollten Sie sich in der Gemeinde Wachtberg an- oder abmelden wird Ihnen einmalig eine schriftliche Bestätigung kostenfrei ausgehändigt. Zusätzlich kann Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt gegen Gebühr eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende melderechtliche Anmeldung in einer aktuellen Wohnung bzw. Haus. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
Die einfache Meldebescheinigung enthält:
1. Familienname
2. Frühere Namen
3. Vornamen
4. Doktorgrad
5. Ordensname, Künstlername
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Bei der Beantragung der einfachen Meldebescheinigung im Bürgerbüro ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) notwendig. Sollte eine schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes vorgelegt werden.
Sie können bei der Gemeinde Wachtberg eine einfache Meldebescheinigung beantragen, falls Ihr aktueller Wohnsitz in Wachtberg gemeldet ist.
Für eine amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Jede weitere Meldebescheinigung: 9,00 €
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich 30 - Bürgerdienste
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
- Telefon:
- 0228 95440
- Fax:
- 0228 9544123
- E-Mail:
- buergerdienste@wachtberg.de
-
- Name der Einrichtung
Sachgebiet 33 - Bürgerbüro und Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 34
- PLZ und Ort
- 53343 Wachtberg
Sollten Sie sich in der Gemeinde Wachtberg an- oder abmelden wird Ihnen einmalig eine schriftliche Bestätigung kostenfrei ausgehändigt. Zusätzlich kann Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt gegen Gebühr eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende melderechtliche Anmeldung in einer aktuellen Wohnung bzw. Haus. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
Die einfache Meldebescheinigung enthält:
1. Familienname
2. Frühere Namen
3. Vornamen
4. Doktorgrad
5. Ordensname, Künstlername
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Bei der Beantragung der einfachen Meldebescheinigung im Bürgerbüro ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) notwendig. Sollte eine schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes vorgelegt werden.
Für eine amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Jede weitere Meldebescheinigung: 9,00 €
Sollten Sie sich in der Gemeinde Wachtberg an- oder abmelden wird Ihnen einmalig eine schriftliche Bestätigung kostenfrei ausgehändigt. Zusätzlich kann Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt gegen Gebühr eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende melderechtliche Anmeldung in einer aktuellen Wohnung bzw. Haus. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
Die einfache Meldebescheinigung enthält:
1. Familienname
2. Frühere Namen
3. Vornamen
4. Doktorgrad
5. Ordensname, Künstlername
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Bei der Beantragung der einfachen Meldebescheinigung im Bürgerbüro ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) notwendig. Sollte eine schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes vorgelegt werden.
Sie können bei der Gemeinde Wachtberg eine einfache Meldebescheinigung beantragen, falls Ihr aktueller Wohnsitz in Wachtberg gemeldet ist.
https://serviceportal.wachtberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13858/show