Meldebescheinigung – Einfach

Beschreibung

Sollten Sie sich in der Gemeinde Wachtberg an- oder abmelden wird Ihnen einmalig eine schriftliche Bestätigung kostenfrei ausgehändigt. Zusätzlich kann Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt gegen Gebühr eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende melderechtliche Anmeldung in einer aktuellen Wohnung bzw. Haus. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Die einfache Meldebescheinigung enthält:
1. Familienname
2. Frühere Namen
3. Vornamen
4. Doktorgrad
5. Ordensname, Künstlername
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

Bei der Beantragung der einfachen Meldebescheinigung im Bürgerbüro ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) notwendig. Sollte eine schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes vorgelegt werden.

Sie können bei der Gemeinde Wachtberg eine einfache Meldebescheinigung beantragen, falls Ihr aktueller Wohnsitz in Wachtberg gemeldet ist.

Für eine amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung fallen keine Verwaltungsgebühren an. 
Jede weitere Meldebescheinigung: 9,00 €

Zuständige Einrichtungen